Studentische Wahlen 2024

Vom 10. Juni / 9:30 Uhr bis zum 17. Juni 2024 / 12 Uhr finden die Onlinewahlen der Studierendenschaft zum Senat und den Fakultätsräten der Universität Paderborn statt.

Die Wahlbekanntmachung mit allen relevanten Informationen zur Onlinewahl wird am 22. April 2024 veröffentlicht.

In der Zeit vom 22. April bis zum 8. Mai 2024 besteht die Möglichkeit, den eigenen Eintrag im Wählerverzeichnis beim Wahlamt zu überprüfen.

Vorschläge zur Kandidatur können vom 22. April bis 8. Mai 2024 eingereicht werden.

Nähere Infos finden Sie unter dem Reiter Informationen zur Wahl.

Neben den Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten finden die Onlinewahlen zum Studierendenparlament und den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen statt.

Informationen zur Onlinewahl

Wahlbekanntmachung

Der Text der Wahlbekanntmachung wird am 22. April 2024 veröffentlicht.

Wahlbenachrichtigung

Alle wahberechtigten Mitglieder der Universität Paderborn erhalten unmittelbar vor dem 10. Juni 2024 die Wahlbenachrichtigung per Rundmail an alle Studierenden. Die Benachrichtigung enthält den direkten Zugangslink zur Wahl. Der Zugang zur Onlinewahl erfolgt mit dem IMT Account.

Überprüfung des Wählerverzeichnisses

Das Wähler*innenverzeichnis ist ab dem 22. April 2024 im Büro des Wahlvorstandes (B3-246) zusammen mit den Wahlordnungen zu den angegebenen Öffnungszeiten einsehbar. Die Wahlordnungen können zudem auf der Homepage der Universität Paderborn eingesehen werden. Jede wahlberechtigte Person der Universität kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der sie*ihn betreffenden Angaben in dem Verzeichnis der Wahlberechtigten im Wahlamt durch fernmündliche oder elektronische Auskunftsbitte kontrollieren.

Das Wähler*innenverzeichnis wird am 8. Mai 2024 / 12:00 Uhr durch den Wahlvorstand geschlossen. Nach der Schließung des Wähler*innenverzeichnisses ist eine Änderung der dort hinterlegten Daten nicht mehr möglich. Mit der Schließung des Wähler*innenverzeichnisses endet auch die Möglichkeit der Einsichtnahme. Nach dem 8. Mai 2024 kann die Unrichtigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten nicht mehr geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung.

Bis zum 8. Mai 2024 können Wahlberechtigte gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wähle*innenverzeichnisses schriftlich oder zu Protokoll des Wahlvorstandes bei dem Wahlvorstand Einspruch einlegen. Für eine Aufnahme in das Wähler*innenverzeichnis oder eine Änderung ist es ausschlaggebend, dass der*die Antragssteller*in zum genannten Zeitpunkt nach § 3 (1) wahlberechtigtes Mitglied der Universität Paderborn ist. Die Entscheidung des Wahlvorstandes ist der*dem Einspruchsführer*in unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der fristgerecht eingegangene Einspruch begründet, so hat der Wahlvorstand das Wähler*innenverzeichnis unverzüglich zu berichtigen. Die Berichtigung muss vor dem Schließen des Wähler*innenverzeichnisses erfolgen. Kann der Wahlvorstand dem Einspruch nicht abhelfen, so entscheidet das Präsidium.

Jede*r Wähler*in ist selbstverantwortlich für die Überprüfung seines Eintrages im Wähler*innenverzeichnis. Eine Überprüfung wird besonders dann empfohlen, wenn ein Wechsel der Statusgruppenzugehörigkeit stattgefunden hat. Bis zum 7. Mai / 23:59 Uhr besteht die Möglichkeit das Wahlrecht eigenständig in PAUL zu ändern, sofern die wahlberechtigte Person ein Wahlrecht in mehreren Fakultäten besitzt.

Erreichbarkeit des Wahlamts während der Überprüfungsphase: montags bis freitags 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr per Telefon (05252 60 2170) oder Mail (wahlamt@zv.uni-paderborn.de)

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge für die Wahlen zum Senat, zu den Fakultätsräten der Fakultäten für Kulturwissenschaften, für Wirtschaftswissenschaften, für Naturwissenschaften, für Maschinenbau und für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik müssen bis zum 8 Mai 2024 / 12:00 Uhr beim Wahlvorstand (B3-246) vorliegen.

Jede*r Wahlberechtigte kann für jede Wahl rechtswirksam nur einen Vorschlag unterzeichnen. Haben Wahlberechtigte für eine Wahl mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, zählt die Unterschrift nur auf dem zuerst eingegangenen Wahlvorschlag. Auf den weiteren Wahlvorschlägen wird sie gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, auf welchem Wahlvorschlag die Unterschrift zählt.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Der Wahlvorschlag soll zahlenmäßig mindestens eine*n Kandidierenden mehr benennen, als für den Wahlbezirk gemäß § 1 Wahlordnung Sitze zu besetzen sind. Die Namen der einzelnen Kandidierenden sind im Wahlvorschlag aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen. Die Nummerierung ist verbindlich und gibt die Reihenfolge der Nennung auf dem Stimmzettel vor. Jede*r Kandidierende darf für jede Wahl nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Werden Kandidierende in mehreren Wahlvorschlägen benannt, gilt der zuerst eingegangene Wahlvorschlag. In den übrigen Wahlvorschlägen wird er*sie gestrichen. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los, in welchem Wahlvorschlag die Streichung vorgenommen wird. Über die Streichung ist der*die Kandidierende unverzüglich zu unterrichten.

§ 10 (1): Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Bezeichnung der Wahl, für die der Wahlvorschlag gelten soll,
  • die Gruppe und erforderlichenfalls den Wahlbezirk, in der bzw. in dem die Kandidatur erfolgt,
  • Kandidierende mit: Name, Vorname, Angaben zum Geschlecht; Angabe über den Bereich der Universität (z. B. Fakultät), in dem der*die Kandidierende tätig ist bzw. studiert, handschriftliche Unterschrift der*des Kandidierende*n
  • die Erklärung eines*r jeden Kandidierenden, dass sie*er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt. Eine Rücknahme der Kandidatur nach der Veröffentlichung der Wahlvorschläge ist nicht zulässig.

§ 10 (2):     Für die Wahl zum Senat muss jeder Wahlvorschlag aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden und aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung von mindestens drei Wahlberechtigten und aus der Gruppe der Studierenden von mindestens zehn Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Den Unterschriften sind Name und Vorname der Unterzeichnenden in Druckschrift beizufügen

Bei den Wahlvorschlägen aus für den Fakultätsrat der Fakultät für Naturwissenschaften bitte § 9 (7) beachten: „In der Gruppe der Studierenden soll ein Wahlvorschlag mit mindestens je einem*r Kandidierenden aus den Departments Chemie, Physik und Sport und Gesundheit eingereicht werden.

Bei Wahlvorschlägen für den Fakultätsrat der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik bitte § 9 (7) beachten: „In der Gruppe der Studierenden soll ein Wahlvorschlag mit mindestens je einem*r Kandidaten*in aus den Instituten für Elektrotechnik/Informationstechnik, Informatik und Mathematik eingereicht werden“.

Die Einreichung der Wahlvorschläge erfolgt beim Wahlamt B3.246.

Nach Prüfung durch den Wahlvorstand werden die Vorschläge auf der Homepage veröffentlicht.

Wahlvorschlags-Formulare

Die vom Wahlvorstand festgelegten Wahlvorschlagsformulare werden vom 22. April bis 8. Mai 2024 hier verfügbar sein. 

Bitte verwenden Sie für die Einreichung von Wahlvorschlägen ausschließlich diese vom Wahlvorstand ausgegebenen Vordrucke.

Zugang zur Onlinewahl / IMT-Acount

In der Zeit vom 10. bis 17. Juni 2024 steht den Wahlberechtigten der UPB das Wahlportal zu den elektronischen Wahlen 24/7 zur Verfügung. Der Zugang zum Wahlportal wird in dem Serviceportal des IMT (https://serviceportal.uni-paderborn.de/) bereitgestellt. Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl werden per Mail und auf der Homepage der Universität Paderborn veröffentlicht.  

Der Zugang zum Wahlportal erfolgt über den (IMT)Uni-Account. Die elektronische Wahl ist während der regulären Öffnungszeiten im Wahlraum oder jederzeit über ein internetfähiges Endgerät möglich, das über das Internet mit dem Wahlportal verbunden ist.

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der elektronischen Wahl vom 10. bis 17. Juni 2024 zum Senat und zu den Fakultätsräten der Universität Paderborn gemäß § 13 und 14 DS-GVO finden Sie hier.

Bitte beachten Sie besonders folgende Hinweise:

Um eine Authentifizierung zur Berechtigung der Stimmabgabe nach § 16 Abs. 1 der Wahlordnung zu gewährleisten, muss die technische Voraussetzung gegeben sein, dass jede*r Wahlberechtigte über einen eigenen (IMT-)Uni-Account verfügt und E-Mails an die Adresse dieses Uni-Accounts gelesen werden. Bei einem bestehenden Uni-Account sind die Login-Daten zur Anmeldung im Serviceportal des IMT bis zum 31. Mai 2024 zu überprüfen. Eine Zurücksetzung des Passwortes ist bis zum 5. Juni 2024 / 12:00 Uhr zu beantragen und kann nach diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig bis zum Ende der Wahl sichergestellt werden. Sollten Sie Unterstützung in Bezug auf Ihren Uni-Account benötigen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den IMT Support unter imt@upb.de.

 

Angebot eines Wahlraums

An den Tagen der Wahl vom 10. Juni 2024 bis 17. Juni 2024 besteht die Möglichkeit der Nutzung des Wahlraums B 3.345, in dem die persönliche Stimmabgabe an einem entsprechenden Endgerät möglich ist. Wahlberechtigte, die ohne fremde Hilfe hierzu nicht in der Lage sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.

Öffnungszeiten des Wahlraums:

Vom 10. bis 14. Juni 2024 von 09:30 - 15:00 Uhr und am 17. Juni 2024 von 09:30 – 12:00 Uhr geöffnet.

Am 15. und 16. Juni 2024 ist der Wahlraum geschlossen.

Wahlwerbung

An den Wahltagen ist Wahlwerbung in unmittelbarer Umgebung des Wahlraums B3.345 nicht zulässig.

Informationen zur digitalen Sicherheit

Information zur digitalen Sicherheit für die Teilnahme an den elektronischen Wahlen gemäß § 16b Abs. 6 der Wahlordnungen zum Senat und zu den Fakultätsräten:

Wichtige Hinweise stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seinen Webseiten bereit, u. a.:

Kontakt Wahlvorstand und Wahlamt

Wahlvorstand und Wahlamt für die Wahlen

  • zum Senat
  • zu den Fakultätsräten

Vorsitzender:
Prof. Dr. Andreas Thiede
Wahlvorstand: Mitglieder

E-Mail an Wahlvorstand / Wahlamt

Wahlamt: Raum B 3.246
Anja Ebner (Dez. 2 / SG 2.4 / Tel. 2170)

Kontakt Wahlleitung StuPa

Die studentische Wahlleitung für die Wahlen

  • zum Studierendenparlament und
  • zu den direkt zu wählenden Fachschaftsorganen

erreichen Sie per E-Mail an die studentische Wahlleitung

Link zur Webseite Wahlen des StuPa