1. Allge­mein

Als Altsprachen bezeichnen wir die vier Kultursprachen Altgriechisch, Hebräisch,  Koranarabisch und Latein. Sie werden zwar nicht mehr oder kaum noch gesprochen, seit Jahrtausenden aber in wirkmächtigen literarischen Texten überliefert. In vielen Fächern sind sie die sprachliche Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten mit entsprechender Quellenliteratur und Literaturdenkmälern.

VERWENDETE ABKÜRZUNGEN – B.Ed. GyGe: Bachelor of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | M.Ed. GyGe: Master of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | ZFB: Anteilsfach im Zwei-Fach-Bachelor | ZFM: Anteilsfach im Zwei-Fach-Master | L: Lateinkenntnisseauf dem Niveau des LATINUM | KL: Lateinkenntnisse auf dem Niveau des KLEINEN LATINUM | GkL: Grundkenntnisse in Latein | BezReg: Bezirksregierung/Schulbehörde | ZfS: Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn

Fach Abschluss/Studiengang Umfang Zuständigkeit
Evangelische Religionslehre B.Ed. GyGe KL1 ZfS oder BezReg
  M.Ed. GyGe KL1 ZfS oder BezReg
Katholische Religionslehre B.Ed. GyGe KL ZfS oder BezReg
  M.Ed. GyGe L ZfS oder BezReg
Geschichte B.Ed. GyGe Kl. L ZfS oder BezReg
  M.Ed. GyGe Kl. L ZfS oder BezReg
  ZFB L2 ZfS oder BezReg
  ZFM L ZfS oder BezReg
Philosophie/ Praktische Philosophie B.Ed. GyGe Kl. L3 ZfS oder BezReg
  M.Ed. GyGe Kl. L3 ZfS oder BezReg
Komparative Theologie der Religionen ZFB GkL4 ZfS
Theologien im Dialog ZFM GkL4 ZfS

1 Anstelle des LATINUM kann wahlweise das HEBRAICUM nachgewiesen werden.
2 Das LATINUM ist nur dann nachzuweisen, wenn die BA-Arbeit im Fach "Geschichte" geschrieben wird.
3 Anstelle des KLEINEN LATINUM kann wahlweise das GRAECUM nachgewiesen werden.
4 Anstelle von Grundkenntissen in Latein können wahlweise Grundkenntnisse in einer der Sprachen Altgriechisch, Hebräisch, Koranarabisch oder Altchinesisch nachgewiesen werden.

VERWENDETE ABKÜRZUNGEN – B.Ed. GyGe: Bachelor of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | M.Ed. GyGe: Master of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | ZFB: Anteilsfach im Zwei-Fach-Bachelor | ZFM: Anteilsfach im Zwei-Fach-Master | G: Griechischkenntnisse auf dem Niveau des GRAECUM | GkBG: Grundkenntnisse in Biblischem Griechisch | BezReg: Bezirksregierung/Schulbehörde | ZfS: Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn

Fach Abschluss/Studiengang Umfang Zuständigkeit
Evangelische Religionslehre B.Ed. GyGe G ZfS oder BezReg
  M.Ed. GyGe G ZfS oder BezReg
Katholische Religionslehre B.Ed. GyGe GkBG ZfS
  M.Ed. GyGe GkBG ZfS
Philosophie/ Praktische Philosophie B.Ed. GyGe G1 ZfS oder BezReg
  M.Ed. GyGe G1 ZfS oder BezReg
Komparative Theologie der Religionen ZFB GkBG2 ZfS
Theologien im Dialog ZFM GkBG2 ZFS

1 Anstelle des GRAECUM kann wahlweise das KLEINE LATINUM nachgewiesen werden.
2 Anstelle von Grundkenntissen in Biblischem Griechisch können wahlweise Grundkenntnisse in einer der Sprachen Latein, Hebräisch, Arabisch oder Altchinesisch nachgewiesen werden.

VERWENDETE ABKÜRZUNGEN – B.Ed. GyGe: Bachelor of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | M.Ed. GyGe: Master of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | ZFB: Anteilsfach im Zwei-Fach-Bachelor | ZFM: Anteilsfach im Zwei-Fach-Master | H: Hebräischkenntnisse auf dem Niveau des HEBRAICUM | GkBH: Grundkenntnisse in Biblischem Hebräisch | BezReg: Bezirksregierung/Schulbehörde | ZfS: Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn

Fach Abschluss/Studiengang Umfang Zuständigkeit
Evangelische Religionslehre B.Ed. GyGe H1 BezReg
  M.Ed. GyGe H1 BezReg
Katholische Religionslehre B.Ed. GyGe GkBH ZfS
  M.Ed. GyGe GkBH ZfS
Komparative Theologie der Religionen ZFB GkBH2 ZfS
Theologien im Dialog ZFM GkBH2 ZFS

1 Anstelle des HEBRAICUM kann wahlweise das LATINUM nachgewiesen werden.
2 Anstelle von Grundkenntissen in Biblischem Hebräisch können wahlweise auch Grundkenntnisse in Altgriechisch, Altchinesisch, Koranarabisch oder Latein nachgewiesen werden.

VERWENDETE ABKÜRZUNGEN – B.Ed. GyGe: Bachelor of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | M.Ed. GyGe: Master of Education für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen | ZFB: Anteilsfach im Zwei-Fach-Bachelor | ZFM: Anteilsfach im Zwei-Fach-Master | L: Lateinkenntnisse im Umfang des LATINUM | KL: Lateinkenntnisse im Umfang des KLEINEN LATINUM | GkL: Grundkenntnisse in Latein | G: Griechischkenntnisse im Umfang des GRAECUM | GkBG: Grundkenntnisse in Biblischem Griechisch | H: Hebräischkenntnisse im Umfang des HEBRAICUM | GkBH: Grundkenntnisse in Biblischem Hebräisch

Fach Abschluss/Studiengang Nachweis(e) Zeitpunkt
Evangelische Religionslehre B.Ed. GyGe G/L/H BA-Arbeit
  M.Ed. GyGe G, L/H Zulassung
  Erweiterungsstudium
B.Ed./M.Ed. GyGe
G, L/H Zulassung
Katholische Religionslehre B.Ed. GyGe L BA-Arbeit
  M.Ed. GyGe L, GkBG, GkBH Zulassung
  Erweiterungsstudium
B.Ed./M.Ed. GyGe
L, GkBG, GkBH Zulassung
Geschichte B.Ed. GyGe KL BA-Arbeit
  M.Ed. GyGe KL Zulassung
  Erweiterungsstudium
B.Ed./M.Ed. GyGe
KL Zulassung
  ZFB L BA-Arbeit
  ZFM L Zulassung
Philosophie/ Praktische Philosophie B.Ed. GyGe KL/G BA-Arbeit
  M.Ed. GyGe KL/G Zulassung
  Erweiterungsstudium
B.Ed./M.Ed. GyGe
Kl. L/G Zulassung
Komparative Theologie der Religionen ZFB GkL/GkBG/GkBH BA-Arbeit
Theologien im Dialog ZFM GkL/GkBG/GkBH Zulassung

Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch

  1. universitären Nachweis vom ZfS (Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn) über
    • Sprachkentnisse in biblischem Griechisch
    • Sprachkenntnisse in biblischem Hebräisch
    • Sprachkenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinum, des Latinum oder des Graecum
  2. staatlichen Nachweis von einer Schulbehörde (z.B. Bezirksregierung NRW) über das Graecum, Hebraicum, kleine Latinum oder Latinum
    • entweder als Vermerk/Zusatz auf der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-Zeugnis)
    • oder als Bescheinigung über die Ergänzungs-/Erweiterungsprüfung zum Abitur
  3. Nachweise anderer Hochschulen über Sprachprüfungen, soweit diese den jeweiligen Anforderungen der Prüfungsordnung der Universität Paderborn entsprechen. Anträge auf Anerkennung sind beim ZfS einzureichen.

"Zertifikate" und Bescheinigungen von privaten, nicht staatlich anerkannten Akademien oder Sprachkursanbietern sind nicht anerkennungsfähig.

Leistungsnachweise, die von anderen Hochschulen ausgestellt wurden, werden anerkannt, wenn diese den jeweiligen Anforderungen der Prüfungsordnung für die Sprachprüfungen in Altgriechisch und Latein am Zentrum für Sprachlehre (ZfS) entsprechen.

Anträge auf Anerkennung sind beim ZfS einzureichen.

"Zertifikate" und Bescheinigungen von privaten, staatlich nicht anerkannten Akademien oder Sprachkursanbietern sind nicht anerkennungsfähig.

Zum Erwerb aller erforderlichen Sprachkenntnisse bietet das Zentrum für Sprachlehre (ZfS) der Universität Paderborn Kurse während der Vorlesungszeit an - für Griechisch und Hebräisch jedoch nicht jedes Semester:

Prüfung Vorbereitungskurs(e) Terminangebot
Grundkenntnisse in biblischem Griechisch Biblisches Griechisch/Altgriechisch I (1 Semester) nur im Wintersemester
Griechischkenntnisse auf dem Niveau des Graecum Biblisches Griechisch/Altgriechisch I & Altgriechisch II (2 Semester) nur im Sommersemester
Grundkenntnisse in biblischem Hebräisch Biblisches Hebräisch (1 Semester) nur im Wintersemester
Grundkenntnisse in Latein Latein I (1 Semester) jedes Semester
Lateinkenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinum Latein I & II (2 Semester) jedes Semester

 

 

 

 

Zu einigen Kursen in der Vorlesungszeit gibt es Zulassungsvoraussetzungen. Informationen dazu finden Sie unter den Fragen weiter unten.

Ergänzend zu den Kursen während der Vorlesungszeit bietet das Institut für alte Sprachen in Kooperation mit der Universität Paderborn und der katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn (KEFB) entsprechende Intensivkurse in den Semesterferien an.

Die Intensivkurse sind auf das Angebot des ZfS abgestimmt und frei mit diesem kombinierbar. Sie können also alle Kurse

  • in aufeinanderfolgenden Vorlesungszeiten
  • in einer vorlesungsfreien Zeit
  • in einer Vorlesungszeit und darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit(en) oder umgekehrt

belegen.

Darüber hinaus können Sie sich die Sprachkenntnisse auch mit Hilfe von Nachhilfeangeboten ehemaliger Kursteilnehmer:innen, aneignen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. 

Grundsätzlich ist können Sie eine Sprache auch an externen Sprachschulen oder autodidaktisch erlernen. Kosten, Qualität und Kompatibilität schwanken hier jedoch erheblich.

Eine Pflicht zur Teilnahme an den Kursen der Universität besteht nicht.

2. Fra­gen zu Kur­sen

Das Zentrum für Sprachlehre (ZfS) der Universität Paderborn bietet während der Vorlesungszeit Kurse zum Erwerb aller erforderlichen Sprachkenntnisse an - für Griechisch und Hebräisch jedoch nicht jedes Semester:

Prüfung Vorbereitungskurs(e) Terminangebot
Grundkenntnisse in biblischem Griechisch Biblisches Griechisch/Altgriechisch I (1 Semester) nur im Wintersemester
Griechischkenntnisse auf dem Niveau des Graecum Biblisches Griechisch/Altgriechisch I & Altgriechisch II (2 Semester) nur im Sommersemester
Grundkenntnisse in biblischem Hebräisch Biblisches Hebräisch (1 Semester) nur im Sommersemester
Grundkenntnisse in Latein Latein I (1 Semester) jedes Semester
Lateinkenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinum Latein I & II (2 Semester) jedes Semester

 

Ergänzend dazu bietet das Institut für alte Sprachen in Kooperation mit der Universität Paderborn und dem Bistum Paderborn (KEFB) entsprechende Intensivkurse in den Semesterferien an.

Die Intensivkurse sind auf das Angebot des ZfS abgestimmt und frei mit diesem kombinierbar. Sie können also alle Kurse

  • in aufeinanderfolgenden Vorlesungszeiten
  • in einer vorlesungsfreien Zeit
  • in einer Vorlesungszeit und darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit(en) oder umgekehrt

belegen.

Darüber hinaus können Sie sich die erforderlichen Sprachkenntnisse auch mit Hilfe von Nachhilfeangeboten, Sprachschulen oder autodidaktisch aneignen.

Eine Pflicht zur Teilnahme an den Kursen der Universität besteht nicht.

Prüfung Kurse während der Vorlesungszeit (Mindestdauer) Kurse in den Semesterferien (IfAS/kefb)
Grundkenntnisse in biblischem Griechisch Biblisches Griechisch / Altgriechisch I (1 Semester)  -
Griechischkenntnisse auf dem Niveau des Graecum Biblisches Griechisch / Altgriechisch I & Altgriechisch II (2 Semester) -
Grundkenntnisse in biblischem Hebräisch Biblisches Hebräisch (1 Semester) -
Grundkenntnisse in Latein Latein 1 (1 Semester) Latein 1 (4 Wochen)
Lateinkenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinum Latein 1 & 2 (2 Semester) Latein 1 (4 Wochen), Latein 2 (4 Wochen)
WICHTIG! Beide Kurse können NICHT unmittelbar hintereinander innerhalb einer Semesterferien belegt werden!

Planen Sie pro Unterrichtseinheit im Schnitt mindestens 1 Zeitstunden für Vor- und Nachbereitung ein. Bei einem Kurs wie z. B. Latein I sind das pro Woche 4 Stunden zusätzliche Workload - zusätzlich zur Unterrichtszeit und zusätzlich zum Fachstudium!

Die meisten Studierenden unterschätzen diesen Workload und glauben, man könne sich die Sprachkenntnisse "nebenbei" aneignen. Ein solches illusorisches Wunschdenken führt leider fast immer zu dramatischen Prokrastinationen beim Erwerb der Sprachvoraussetzungen und in der Folge zu Verzögerungen des Bachelor-Abschlusses.

Deshalb unser Rat: Belegen Sie ab dem dritten Semester kontinuierlich Ihre Sprachkurse und belegen Sie dabei nicht mehr als vier zusätzliche Veranstaltungen pro Semester! Ergänzen Sie die Sprachkurse durch Intensivkurse und/oder durch Nachhilfe. Sprechen Sie uns bei Problemen an.

Die Kurse sind ein Zusatz- und Übungsangebot der Universität für Studierende, die die erforderlichen Sprachvoraussetzungen zu Beginn ihres Studiums noch nicht erworben haben. Sie sind nicht Bestandteil des Fachstudiums.

Zielführend und sinnvoll für einen Prüfungserfolg ist nur eine entschlossene und regelmäßige Teilnahme - ggf. ergänzt/begleitet durch Intensivkurse und/oder Nachhilfe.

ALLE einzelnen Kurstermine an ALLEN Wochentagen sind Teil EINES fortlaufenden Kurses. Sie bauen inhaltlich aufeinander auf. Wenn Sie nicht überdurchschnittlich talentiert oder diszipliniert sind, ergibt es keinen Sinn, nur an einer oder zwei von vier Sitzungen teilzunehmen und die Hälfte des Stoffes zu verpassen. 

Können Sie - von vereinzelten Fehltagen abgesehen - nicht an ALLEN Sitzungen regelmäßig, vorbereitet und aktiv teilnehmen, sollten Sie besser zu einem späteren Zeitpunkt unser Kursangebot wahrnehmen.

Alternativ können Sie Ferienkurse und Nachhilfe nutzen. Sprechen Sie uns dazu gerne an! 

Die Anmeldung erfolgt regulär über PAUL. Weitere Informationen finden SIe hier.

Eine freiwillige Abmeldung bei Nicht-Teilnahme ist NICHT erforderlich und unsererseits nicht gewünscht, da sie großen zusätzlichen und unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand verursacht. Bitte sehen Sie von Mails oder Anfragen diesbezüglich möglichst ab!

Eine Abmeldung bei Nichterfüllung von Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Nichtbestehen eines Zulassungstests) erfolgt automatisch.

Die Kurse "Biblisches Griechisch / Altgriechisch I" und "Altgriechisch II", sowie die Kurse "Latein I" und "Latein II" bauen aufeinander auf. Ein gleichzeitiger Besuch ist nicht möglich.

Es ist ferner dringend davon abzuraten, Kurse in mehreren Sprachen gleichzeitig zu belegen. Sofern Sie Kenntnisse in mehr als einer Sprache nachholen müssen, empfehlen wir die Reihenfolge Latein - Altgriechisch (- Hebräisch).

An den semesterbegleitenden Kursen des ZfS können – außer ordentlich immatrikulierten Studierenden – ausschließlich Gast- und ZweithörerInnen sowie MitarbeiterInnen teilnehmen.

Intensivkurse des Institut für alte Sprachen stehen allen Interessierten offen. 

Kurs- und Prüfungsangebot sind voneinander unabhängig. Die Teilnahme an einem Sprachkurs ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung.

Die Erfolgschancen ohne adäquate Vorbereitung sind jedoch verschwindend. Hasardieren führt in der Regel zu Geld- und Zeitverschwendung, vermeidbarem Frust und unnötiger Verlängerung des Fachstudiums.

Wenn Sie während der Vorlesungszeit keine Zeit finden, an den Kursen teilzunehmen, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an Intensivkursen während der Semesterferien oder eine Nachhilfe. Sprechen Sie uns diesbezüglich gern an.

In den meisten Studiengängen sind die Kurse nicht Bestandteil des Curriculums und daher nicht für das Fachstudium anrechenbar.

Eine Ausnahme stellt der Masterstudiengang "Kultur und Gesellschaft" 
für das Fach "Kulturen der europäischen Vormoderne" im Modul 2B dar.

In bestimmten Fällen ist auch eine Anrechnung von ECTS-Punkten im Optionalbereich des studium generale möglich.

3. Fra­gen zu Prü­fun­gen

Alle Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen, Anmeldefristen und Anmeldemöglichkeiten am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn finden Sie in der Prüfungsbeschreibung auf unserer Seite sowie über unseren Newsletter.

Informationen zu den staatlichen Prüfungen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung.

Prüfung Sommersemester Wintersemester
Grundkenntnisse in biblischem Hebräisch 1. Termin: Juli/August 2. Termin: August/September keine Prüfung
Grundkenntnisse in biblischem Griechisch keine Prüfung 1. Termin: Februar/März 2. Termin: März/April
Griechischkenntnisse auf dem Niveau des Graecum 1. Termin: Juli/August 2. Termin: August/September keine Prüfung
Grundkenntnisse in Latein auf Nachfrage
Lateinkenntnisse auf dem Niveau des kleinen Latinum September/Oktober März/April
Lateinkenntnisse auf dem Niveau des Latinum auf Nachfrage

Alle aktuellen Termine, Anmeldefristen und Anmeldemöglichkeiten, sowie Verweise zu weiteren Informationen finden Sie auf unserer Seite und über unseren Newsletter.

Irrtümer und Änderungen behalten wir uns vor.

Alle aktuellen Termine, Anmeldefristen und Anmeldemöglichkeiten, sowie Verweise zu weiteren Informationen finden Sie auf unserer Seite und über unseren Newsletter.

Irrtümer und Änderungen behalten wir uns vor.

Eine Teilnahme an der Prüfung ist grundsätzlich auch für externe Interessierte möglich.

Bei Kapazitätsproblemen behält sich das ZfS eine Ablehnung vor.

Über die Zulassung werden Sie per Mail benachrichtigt.

WICHTIG: Die Zulassung zur Prüfung erhalten Sie erst NACH Ablauf der Anmeldefrist, NICHT unmittelbar nach Ihrer Anmeldung.

Sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab!

Alle aktuellen Termine, Anmeldefristen und Anmeldemöglichkeiten, sowie Verweise zu weiteren Informationen finden Sie auf unserer Seite und über unseren Newsletter.

Irrtümer und Änderungen behalten wir uns vor.

Sollten Sie bis drei Tage vor der Prüfung noch keine Zulassung erhalten haben, prüfen Sie zunächst Ihren SPAM-Ordner!

Informationen zu den jeweiligen Inhalten, Textgattungen, Textumfang und Autoren der Prüfungen finden Sie hier:

Altgriechisch

Hebräisch

Latein

Informationen zur jeweiligen Dauer der Prüfungen finden Sie hier:

Altgriechisch

Hebräisch

Latein

Zugelassen sind ein Wörterbuch, sowie unter bestimmten Bedingungen von uns zur Verfügung gestellte Hilfsmittel (Formenbestimmungstools, digitale Wörterbücher, Formentabellen, Vokabellisten).

WICHTIG:

  1. Wir übernehmen KEINE GARANTIE für die Funktionalität und Verfügbarkeit von Web-basierten, externen Angeboten (z.B. Navigium, Logeion etc.).
  2. Auch ersatzweise stellen wir keine Wörterbücher zur Verfügung. Bringen Sie in jedem Fall ihr EIGENES WÖRTERBUCH mit!
  3. Strengstens verboten ist das Mitbringen und Verwenden eigener internetfähiger Endgeräte wie Handys, Smart-Watches, Fitness-Armbänder etc.
  4. Jede Zuwiderhandlung - auch jeder Versuch! - zählt als Täuschung und führt zum sofortigen und endgültigen Ausschluss von der Prüfung.

Eine schriftliche Abmeldung bis einen Tag vor der Prüfung ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Eine Abmeldung ummittelbar vor oder während der Prüfung bedarf der schriftlichen Angabe eines triftigen Grundes.

Alle Prüfungen mit können beliebig oft wiederholt werden. Eine Ausnahme stellt das staatliche Latinum und Graecum, bzw. Prüfungen auf dem Niveau dieser Prüfungen.