Gasthörerschaft
Wenn Sie einzelne Veranstaltungen der Universität Paderborn besuchen möchten und keinen Abschluss anstreben, können Sie (im Rahmen vorhandener Möglichkeiten) als Gasthörer*in zugelassen werden.
Über die Gasthörerschaft:
- Eine Hochschulreife ist für die Zulassung als Gasthörer*in nicht erforderlich.
- Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können jedoch auf Wunsch in der jeweiligen Fakultät eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
- Für die Zulassung zu Sprachkursen ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen ein Platz-Nachweis vom Zentrum für Sprachlehre (ZfS) zu erbringen.
- Die Zulassung kann ganzjährig beantragt werden und erfolgt stets für die Dauer eines Semesters. Sollten Sie in einem weiteren Semester als Gasthörer*in Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
Für die Zulassung ist eine Gebühr in Höhe von 100,00€ auf das Konto der Universität Paderborn zu entrichten:
IBAN: DE22300500000001463215
BIC: WELADE3LXXX
Verwendungszweck: Gasthörergebühr - [Semester] - Nachname, Vorname
Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie per Post einen Gasthörerausweis, allerdings kein Semesterticket.