Än­de­rung des Wahl­rechts

Die Immatrikulation berechtigt zur Teilnahme an den Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung (Studierendenparlament/ Fachschaftsvertretung) und zu den universitären Gremien (Fakultätsrat/ Senat).

Diese Wahlen finden fakultätsbezogen statt. Sind Ihre Studienfächer verschiedenen Fakultäten zugeordnet, können Sie diejenige Fakultät auswählen, in der Sie das Wahlrecht ausüben möchten.

Eine Übersicht der Studiengänge/Fächer je Fakultät finden Sie hier.
 

Den Antrag auf Wechsel des Wahlrechts können Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge stellen.